Gebühren

Anders als in Deutschland beinhalten die Kosten, die der Notar beim Abschluss des Kaufvorvertrags oder bei der Auskunftserteilung angibt, in Frankreich die Gebühren des Notars sowie die Grunderwerbssteuer. Bei einem Verkauf außerhalb des Elsass-Mosel-Gebiets zu einem Kaufpreis von 300.000,00 € belaufen sich die Gesamtkosten für die Urkunde beispielsweise auf 22.500,00 €, wovon 17.420,00 € auf die Grunderwerbssteuer für den Staat entfallen.

Die Gebühren des Notars sind staatlich geregelt und unterscheiden sich nicht von Kanzlei zu Kanzlei. Wenn Sie sich einen Überblick über die geltenden Gebühren verschaffen möchten, können Sie sich über den beigefügten Link auf der Website der französischen Notare informieren.

Französische regulierte Tarife
Gebuhren