Schenkungsrecht
Seinen Nachlass antizipieren
Eine Übertragung Ihres Vermögens zu Lebzeiten kann interessant sein,
um die Aufteilung Ihres Besitzes zwischen Ihren Kindern vorwegzunehmen und eventuelle spätere
Streitigkeiten zu verhindern.
Die ideale Lösung ist die vorweggenommene Erbfolge, d. h. die Schenkung an Kinder zu Lebzeiten, mit der Sie Ihren Kindern verschiedene Vermögenswerte zuweisen können. Auch haben Sie in diesem Rahmen die Möglichkeit, einem Ihrer Kinder eine Immobilie zuzuweisen, das dann seinen Geschwistern die ihnen zustehenden Anteile auszahlen muss.
So können Sie die Erbschaftssteuer, die Ihre Kinder bei Ihrem Tod zu zahlen hätten, begrenzen oder sogar ganz vermeiden. Dabei ist das französische Steuerrecht weitaus weniger günstig als das deutsche: In Frankreich kann jeder Elternteil jedem Kind alle 15 Jahre bis zu 100.000 Euro schenken.
Jenseits dieses Freibetrags gilt ein progressiver Steuertarif.
Mit der vorweggenommenen Vermögensübertragung an Ihre Kinder zu Lebzeiten können Sie diesen Freibetrag alle 15 Jahre nutzen. Betrifft die Schenkung eine Immobilie, können Sie das Nießbrauchrecht behalten, d. h. das Recht, die Immobilie bis zu Ihrem Tod zu nutzen oder die Miete einzunehmen. Dies macht gleich doppelt Sinn: Zum einen sind Sie abgesichert, zum anderen gilt ein Abschlag auf den Immobilienwert, der auf der Grundlage Ihres Alters berechnet wird. Mit Ihrem Tod erlischt der Nießbrauch automatisch und Ihre Kinder werden ebenfalls automatisch und ohne Gebühren und Steuern zu den Eigentümern der Immobilie.
In der folgenden Liste finden Sie alle Informationen, die wir für die Verfassung einer Schenkungsurkunde benötigen.